Nach einer Anhörung im Finanzausschuss und Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit äußert sich Bundestagsabgeordneter Harald Leibrecht zur Schuldenlast von Entwicklungs- und Schwellenländern Berlin, 03. April 2003: Die Überschuldung von Entwicklungs- und Schwellenländern ist seit langem ein Thema in Gesellschaft, Finanzwelt, Politik und bei den Kirchen. In Anbetracht der schleppenden Weltwirtschaft und Globalisierung geraten immer mehr finanzschwache Länder in den Teufelskreis von Zins und Tilgung alter Kredite und Neuverschuldung, die eine wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern verhindert. Diesem Thema nimmt sich der Bundestagsabgeordnete Harald Leibrecht, als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss und stellv. Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an. Als Ergebnis einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag soll ein Verfahren zur Schaffung eines internationalen Insolvenzverfahren eingeführt werden. Dabei stehen Maßnahmen zur Prävention von Finanzkrisen und zur Stabilisierung der Finanzsysteme im Vordergrund.
„Als Modell könnte ein völkerrechtlich verankertes Verfahren dienen, das Gläubiger und Schuldner frühzeitig zusammenbringen soll und dabei die staatliche Souveränität des Schuldners erhält“, so Harald Leibrecht. Wie beim nationalen Insolvenzrecht soll auf diese Weise eine Finanzkrise früher angegangen und dadurch besser bewältigt werden. „Wir brauchen endlich ein geordnetes, transparentes und allgemein verbindliches Verfahren zur Linderung von Schulden der ärmsten Länder,“ so der liberale Abgeordnete. Diese Länder müssen, so Leibrecht weiter, die Möglichkeit bekommen, wieder auf eigenen finanziellen Beinen zu stehen. Dies sei die Grundlage für eine bessere wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder und gibt den Menschen vor Ort eine neue Chance. Hierbei wird der Internationale Währungsfond (IWF) eine zentrale Rolle spielen und auf die Rechtssicherheit, sowohl für Schuldner, wie auch für Gläubiger achten.