Ludwigsburg. Der Vorstand des FDP-Kreisverbandes Ludwigsburg hat sich jetzt mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz beschäftigt und plädiert für die Einfügung eines Ausnahmetatbestandes für Kinderspielplätze. Kinderlärm sei Zukunftsmusik und nicht in erster Linie unter emissionsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Nach geltender Rechtslage werden Spielplätze nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unter Lärmschutzgesichtspunkten mit anderen emittierenden Anlagen, wie Gewerbebetrieben, gleichgesetzt. Nicht selten müssen aufgrund der rigiden Anwendung von Grenzwerten Spielplätze an den Rand von Wohngebieten und Außenbereiche verlegt werden. Damit werden die Wege für die Kinder zu lang und steigen die Gefahren für sie, so die FDP.
„Wenn wir in Deutschland wirklich wieder mehr Kinder wollen, dann sollten wir sie auch nicht derartig rechtlich behandeln und abschieben“, meint FDP Vorstandmitglied und Gemeinderat Peter Ott aus Korntal-Münchingen. Der Kreisverband der Liberalen hat deshalb einen Antrag beim FDP-Landesparteitag eingereicht, dass die Landesregierung darauf hinwirken möge, dass ein Ausnahmetatbestand in das Gesetz eingefügt wird: In Bezug auf Kinderspielplätze können dann die jeweils geltenden Grenzwerte rechtlich nicht geltend gemacht werden. Die missbräuchliche Nutzung von Spielplätzen außerhalb der Nutzungszeiten durch Jugendgruppen sei hiermit jedoch keineswegs legalisiert.
Kontrovers diskutierte der FDP-Kreisvorstand die Frage, ob Personen, die erst später in die Nähe einer emittierenden Anlage ziehen, sich auf die Lärmschutzgesetzgebung berufen und gegen die Einrichtung vorgehen können sollten. Geltende Rechtslage ist mit Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz, dass eine Person, die hinzuzieht, dieselben Rechte geltend machen kann, wie jemand, der dort gewohnt hat, bevor die Anlage errichtet wurde. Vor dem Hintergrund, dass der Hinzugezogene gewusst hat, worauf er sich einlässt, kann man die Auffassung vertreten, dass hier rechtlich zu differenzieren sei.