Integrationsförderung durch gemeinnützige Tätigkeiten für Asylbewerber

Die FDP Kreistagsfraktion fordert die Kreisverwaltung auf, mit den Kommunen zu organisieren, dass Asylbewerber vor Ort gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen

Die FDP-Fraktion vertritt die Ansicht, dass Arbeit ein wesentlicher Baustein zur sozialen und kulturellen Integration ist. „Asylbewerber, die wir in unserem Land willkommen heißen und denen wir eine Unterkunft sowie Unterstützung anbieten, können durch Arbeit die Sprache erlernen, berufliche Kompetenzen entwickeln und einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl leisten“, so die Fraktionsvorsitzende Viola Noack.

„Wir möchten, dass arbeitsfähige Asylbewerber durch gemeinnützige Tätigkeiten eine sinnvolle Tagesstruktur erhalten und in Kontakt mit der lokalen Bevölkerung treten können. Dieser Austausch kann nicht nur Vorurteile abbauen, sondern auch das Zugehörigkeitsgefühl stärken,“ ergänzt der Kornwestheimer Stadt- und Kreisrat Ender Engin.

Andere Landkreise wie Günzburg haben bereits erfolgreich Programme dieser Art eingeführt und berichten von positiven Auswirkungen sowohl auf die Integration der Asylbewerber als auch auf die Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese Initiative der FDP soll den Landkreis Ludwigsburg zu einem Vorreiter im Land in Sachen Integration machen und gleichzeitig dem Arbeitskräftemangel in kommunalen Einrichtungen entgegenwirken.

FDP-Kreistagsfraktion 2024 v.l.: Jochen Eisele, Stefanie Knecht, Karl Willig, Viola Noack, Ender Engin, Carmen Dötterer, Jürgen Appich. (Bild Wolfgang Vogt) FDP-Kreistagsfraktion 2024 v.l.: Jochen Eisele, Stefanie Knecht, Karl Willig, Viola Noack, Ender Engin, Carmen Dötterer, Jürgen Appich. (Bild Wolfgang Vogt)

„Uns ist es wichtig, dass Asylbewerber für ihre erhaltenen Sozialleistungen eine Gegenleistung erbringen, gesetzlich ist diese sogenannte Arbeitsgelegenheit nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz im laufenden Asylverfahren möglich“, ergänzt die Ludwigsburger Stadt- und Kreisrätin Stefanie Knecht.

Als Arbeitgeber für gemeinnützige Tätigkeiten können öffentliche Träger wie Bauhöfe, Kliniken, das Deutsche Rote Kreuz oder die Abfallverwertungsgesellschaft Ludwigsburg dienen. Eine Aufwandsentschädigung erfolgt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.Erforderliche Felder sind mit * markiert