Erstens wird auf Grund einer statistischen Erhebung der Ludwigsburger Stadtverwaltung der Beweis erbracht, dass die Erhebung der Steuer als Pauschalsteuer auf einen Spielautomaten die Zahl der Geräte in Spielhallen wachsen und in Gaststätten schrumpfen ließ; der „erzieherische“ Effekt der Steuer wurde also vollkommen verfehlt.
Zweitens verheißt die Mehrheit für die Erhöhung der Vergnügungssteuer nichts Gutes für die Zukunft. Die Erhöhung war wohl eine Probeabstimmung für die Erhöhung der Grundsteuer nach den Gemeinderatswahlen im nächsten Jahr.
Vergnügungssteuer (TOP 3, Grat v. 10.03.04)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
die Lustbarkeitssteuer ist ein Erbe aus dem Mittelalter, als man zur Finanzierung des Armenwesens auf die Idee verfiel, das altgermanische Glücksspiel mit Abgaben zu belasten.
Im Laufe der Zeit wurden dann auch Lustbarkeiten jenseits des Würfelspiels als besteuerungswürdige Freizeitbeschäftigungen definiert.Das in jahrzehntelanger Rechtsprechung entwickelte Merkmal für die Besteuerungsfähigkeit von Veranstaltungen, nämlich Ergötzung und Unterhaltung läßt sich beliebig dehnen, z. B. auf den Besuch von Filmvorführungen oder Fußballspielen.
Ich glaube allerdings nicht, daß die Kollegen die sich heute abend vor dem Fernseher dem Vergnügen des Fußballspiels von Real Madrid gegen Bayern München hingeben, zusammen mit uns die Freizeitsteuer ablehnen. Die in einer Barockstadt besonders verkniffenen Calvinisten und Pietisten meinen eben, dass nur die vermeidbaren Vergnügungen der Anderen steuerlich zu bestrafen sind, nicht die eigene Ergötzung. Nur den Anderen soll das Lachen vergehen.
Im übrigen ist es zweifelhaft, ob die Überwälzung der Luststeuer auf die bösen Spieler gelingt. Die höhere Abgabenbelastung könnte z.B. auch zu einer Erhöhung des Getränkepreises oder zur Senkung der Stundenlöhne der Tagelöhner in den Vergnügungsstatten führen.
Die Vergnügungssteuer wird in Ludwigsburg als Pauschalsteuer auf das Spielgerät erhoben. Damit verbessern Sie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betreiber von Spielhallen.
Die Automatensteuer ist automatenbezogen. Sie ist nicht umsatzbezogen.Das bedeutet, daß die Steuerlast pro Spiel in den weniger intensiv bespielten Geräten der Gastwirte höher ist als bei den intensiv genutzten Automaten in Spielhallen.
Folglich fördert die Spielautomatensteuer bzw. ihre Erhöhung die Ausdehnung von Spielhallen zu Lasten der Gaststätten. Diesen Zusammenhang habe ich Ihnen schon vor 10 Jahren vorgetragen. Sie haben aber nichts daraus gelernt.Heute bekommen Sie den Beweis für diesen wirschaftlichen Zusammenhang auf den Tisch. Der Gerätebestand ist seit Einführung der Spielautomatensteuer vor 10 Jahren konstant. Die Zahl der Spielgeräte in den Spielhallen hat um ca. 100 zugenommen; in den Gaststätten gibt es dafür ca. 100 Spielgeräte weniger.
Die Förderung der Spielhallen und die Belastung der Gaststätten in Ludwigsburg ist ein Erfolg ihrer Steuerpolitik. Wir wollen diesen Erfolg nicht. Deshalb lehnen wir die Erhöhung der Vergnügungssteuer ab.Sie gehört ganz weg.
Volker Heer