Ludwigsburg. Auf einer Klausurtagung des FDP Kreisvorstandes mit den liberalen Kreis- und Gemeinderäten im Landkreis hat die FDP jetzt 10 Eckpunkte liberaler kommunaler Haushaltspolitik erarbeitet. Damit will sich die FDP in den Haushaltsberatungen in den Kommunen klar positionieren. Die meisten der 39 Kommunen des Landkreises haben bei den kommunalen Haushaltsberatungen schwierige Aufgaben zu stemmen, denn die kommunale Finanzkrise hat die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinde stark eingeschränkt. „Jede Kommune hat individuelle Probleme, doch lassen sich übergeordnete liberale Strategien im Umgang mit den knappen Kassen klar formulieren, so Kai Buschmann, FDP-Kreisvorsitzender und Stadtrat aus Remseck.
Für die FDP geht in der kommunalen Finanzkrise Aufgaben- und damit Ausgabenkritik vor Einnahmenerhöhung: Die Gemeinden und der Kreis müssen ihre Aufgaben kritisch überprüfen und dürfen nicht leichtfertig den bequemen Weg über Steuererhöhungen gehen, betont Buschmann. Die Liberalen fordern hierbei eine konsequente Überprüfung der Freiwilligkeitsleistungen der Kommunen.
Müssen auf der Einnahmeseite dennoch die Zahlungen der Bürger erhöht werden, gilt für die FDP: Gebühren und Entgelte sind vor Steuern anzupassen. Gebühren und Entgelte werden für eine konkrete Leistung erhoben und können vom Bürger verbrauchsabhängig beeinflusst werden (z.B. Wasser). Steuererhöhungen sei der Bürger hingegen ausgeliefert. Steuergelder dürfen nach Überzeugung der FDP nicht uferlos als Ersatzdeckungsmittel zur Erreichung niedriger Gebühren im Freiwilligkeitsbereich der Kommunen verwendet werden. Das kommunale Dienstleistungsangebot muss nach Überzeugung der Liberalen zunächst über eine entsprechende Kostenbeteiligung der Nutzer finanziert werden. Zur Erreichung flächendeckender Einsparungen in den kommunalen Haushalten ist für die FDP die „globale Minderausgabe“ ein geeignetes Mittel, vor allem dann, wenn über Maßnahmen zu Einzelpositionen keine Ergebnisse erzielt werden könnten.
Parallel zur „Kürzung mit dem Rasenmäher“ ist für die FDP die Aufstellung von Prioritätenlisten von Investitionen im Vermögenshaushalt und kommunalen Leistungsbereichen im Verwaltungshaushalt ein geeignetes Mittel, um strukturelles Sparen einzuleiten. In Zeiten knapper Kassen müssen sich die Ratsversammlungen auf vordringliche und nachgeordnete Aufgaben verständigen, so die Liberalen.
Nach Überzeugung der FDP dürfen bei Personalreduzierungen in den Kommunen die Kernverwaltungen nicht zu Tabu-Bereichen erklärt werden. „Die Reduzierung von Personalkosten darf sich nicht nur beim Bauhof, Kindergarten und Musikschule abspielen“, nimmt Buschmann kritisch den Selbsterhaltungsdrang der Kernverwaltungen unter die Lupe.
Zur Erhöhung kommunaler Finanzspielräume sei die Nettonullverschuldung anzustreben. Bei einer notwendigen Kreditaufnahme für Investitionen ist laut FDP zwischen rentierlichen und unrentierlichen Schulden stärker zu differenzieren. Rentierliche Schulden in beitrags- und gebührenpflichtigen Bereichen könnten über diese Zahlungen zurückgeführt werden. Bei kurzzeitigen Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen sei zu beachten, dass die Kosten für neue Kredite maximal die Gesamthöhe der Tilgung alter Kredite betragen. So ist langfristig auch mit zeitweiligen Kreditaufnahmen ein Rückgang der Verschuldung der Kommunen sichergestellt.
Bei der Reduzierung der kommunalen Schulden müsse nach Meinung der Liberalen der Blick auch auf die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe gelenkt werden. Schulden im Kernhaushalt und den Eigenbetrieben müssen zusammen gesehen und reduziert werden, um künftige Generationen zu entlasten. Abschließend formuliert die Kreis-FDP: „Die Kreisumlage muss auf dem jetzigen Stand gehalten und mittelfristig gesenkt werden, um Städte und Gemeinden neuen Spielraum zu gewähren.“